Die Koalitionsregierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS nimmt ab dem Jahr 2026 umfassende Änderungen am österreichischen Pensionssystem vor. Ziel der Reformen ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger im Berufsleben zu halten und gleichzeitig die finanzielle Nachhaltigkeit des Pensionssystems zu sichern.
Mit Beginn des Jahres 2026 tritt das neue Modell der Teilpension in Kraft. Beschäftigte können ihre Arbeitszeit künftig um 25 bis 75 Prozent reduzieren. Neben dem entsprechend verminderten Gehalt wird ein Teil der bis dahin erworbenen Pensionsansprüche ausbezahlt. Die Höhe dieser Teilpension richtet sich nach dem Ausmaß der Arbeitszeitreduktion. Die restlichen Pensionsansprüche werden bis zum vollständigen Pensionsantritt weiter aufgewertet.
Im Zuge dieser Reform wird das bisherige Modell der Altersteilzeit deutlich eingeschränkt. Personen, die die Voraussetzungen für die Teilpension nicht erfüllen, können weiterhin Altersteilzeit in Anspruch nehmen, allerdings wird die maximale Dauer schrittweise von fünf auf drei Jahre reduziert. Wer 2026 in die Altersteilzeit eintritt, kann diese höchstens viereinhalb Jahre nutzen. Während der Altersteilzeit ist eine zusätzliche Beschäftigung bei anderen Arbeitgebern grundsätzlich nicht mehr erlaubt.
Auch das gesetzliche Pensionsalter für Frauen steigt weiter an. Frauen, die in der ersten Hälfte des Jahres 1965 geboren wurden, können ab einem Alter von 61,5 Jahren in Pension gehen. Gleichzeitig wird das Antrittsalter für die sogenannte Korridorpension schrittweise von 62 auf 63 Jahre angehoben. Für Versicherte der Jahrgänge 1964 und jünger erhöht sich das Mindestalter alle drei Monate um zwei Monate. Zudem steigt die erforderliche Versicherungsdauer von 480 auf 504 Monate.
Eine positive Änderung betrifft den Pflegebereich. Ab 2026 werden berufliche Pflegetätigkeiten als Schwerarbeit anerkannt. Voraussetzung ist, dass die Pflegearbeit täglich mindestens vier Stunden oder mindestens 50 Prozent der gesamten Arbeitszeit umfasst. Bei Schichtarbeit gelten mindestens zwölf Schichten pro Monat als ausreichend.
Die Pensionen steigen im Jahr 2026 nur begrenzt. Pensionen bis zu 2.500 Euro monatlich werden entsprechend der Inflation um 2,7 Prozent erhöht. Für Pensionen über diesem Betrag ist eine pauschale Erhöhung von 67,5 Euro vorgesehen. Die durchschnittliche Pensionsanpassung liegt damit bei rund 2,25 Prozent. Im ersten Jahr des Pensionsbezugs wird jedoch nur die Hälfte dieser Erhöhung ausbezahlt. Auch die Ausgleichszulagenrichtsätze werden um 2,7 Prozent angehoben.
Im Vergleich dazu fallen die Lohnerhöhungen geringer aus. In den meisten Kollektivverträgen für 2026 wurden Steigerungen von unter zwei Prozent vereinbart. In der Metallindustrie wurden die bestehenden Löhne um 1,41 Prozent erhöht, für 2026 ist ein Plus von 1,9 Prozent vorgesehen. Für den öffentlichen Dienst ist eine Erhöhung von 3,3 Prozent geplant, diese tritt jedoch erst im Juli in Kraft, was einer durchschnittlichen Jahressteigerung von 1,65 Prozent entspricht.
Im Handelssektor steigen die Mindestlöhne um 2,55 Prozent. Beschäftigte der Wirtschaftskammer erhalten ab Anfang 2026 eine Lohnerhöhung von 2,1 Prozent. Für freie Dienstnehmer sind ebenfalls neue Regelungen vorgesehen, darunter die Möglichkeit von Kollektivverträgen sowie neue Kündigungsbestimmungen.
Insgesamt zeigt sich, dass die Pensionsanpassungen im Jahr 2026 begrenzt bleiben, während der Schwerpunkt der Regierung klar auf längeren Erwerbsbiografien und einer Entlastung des Pensionssystems liegt.
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